Was iLivid war
iLivid war ein Download-Manager für Internet-Videos. Er lud Dateien von beliebigen Webseiten herunter und spielte sie schon während des Downloads ab. Entwickelt wurde er von Bandoo Media, einem Anbieter, der sein Geld nicht mit der Software selbst verdiente, sondern mit dem, was er im Installationsprogramm mit ausliefern konnte.
Genau deshalb führten mehrere Hersteller von Sicherheitssoftware das Setup als Bandoo Adware oder als PUP, also als potenziell unerwünschtes Programm. Nicht weil der Download-Manager Daten zerstört hätte, sondern weil er ohne klare Zustimmung Software mitbrachte, die niemand haben wollte.

Was im Setup alles mitkam
Während der Installation wurden mehrere optionale Programme angeboten, und zwar so, dass man sie leicht übersah. Wer zügig auf Weiter klickte, bekam im Test folgendes Paket:
- Ask.com als Startseite und Standardsuchmaschine in allen installierten Browsern
- die Ask-Toolbar als Browser-Erweiterung
- den Torch Browser als zusätzliches Programm
- mehrere überflüssige Verknüpfungen auf dem Desktop
Je nach Version tauchten statt Ask auch Suchseiten wie searchnu.com oder searchqu.com auf. Zur Ask-Toolbar gibt es einen eigenen Beitrag: Ask Toolbar entfernen.

Formal war das sogar abgesegnet. Im Setup stand die Frage nach den Browsereinstellungen irgendwo zwischen den Schritten, oder der Hinweis versteckte sich in den Lizenzbedingungen. Wer durchklickte, hatte zugestimmt. Genau dieses Muster beschreibt der Beitrag Was ist Adware? ausführlicher.
Ist iLivid legal?
Zwei Dinge sind hier auseinanderzuhalten. Das Programm selbst wurde offen vertrieben und war frei erhältlich. Sicherheitshersteller führten es als PUP, also als potenziell unerwünschtes Programm, und ausdrücklich nicht als Schadsoftware. Kritisch war das Geschäftsmodell mit der gebündelten Zusatzsoftware: Die Zustimmung dazu steckte im Setup oder in den Lizenzbedingungen, und ob eine so eingeholte Einwilligung trägt, beurteilen Gerichte im Einzelfall.
Die zweite Frage ist die nach dem, was man mit dem Programm tat. Videos aus dem Netz herunterzuladen ist nicht pauschal erlaubt. Das Urheberrecht lässt in engen Grenzen eine Privatkopie zu (§ 53 UrhG), allerdings nur, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht wurde. Bei Portalen, die aktuelle Kinofilme kostenlos anbieten, wird genau das regelmäßig angenommen. Ausführlicher erklären die Rechtslage n-tv und die PC-Welt.
Gibt es eine Alternative?
Für den ursprünglichen Zweck brauchst du heute in den meisten Fällen gar kein Zusatzprogramm mehr. YouTube bietet das Herunterladen für die Offline-Nutzung selbst an, Mediatheken der Sender ebenso, und viele Plattformen haben eine eigene Speicherfunktion in ihrer App.
Von Download-Tools aus dem freien Netz würde ich abraten, und zwar aus zwei Gründen: Sie sind bis heute die bevorzugte Verpackung für genau die Art Beigaben, um die es in diesem Artikel geht. Und je nach Quelle bewegst du dich beim Mitschneiden rechtlich auf dünnem Eis. Wenn du ein solches Programm doch nutzen willst, dann ausschließlich von der Herstellerseite und mit benutzerdefinierter Installation.
iLivid und die Reste entfernen
Falls die Software noch auf einem Rechner liegt, arbeite die Schritte der Reihe nach ab. Kostenpflichtige Programme brauchst du dafür nicht.
1. Programme deinstallieren
Drücke Windows-Taste + I, gehe auf Apps und Installierte Apps. Die klassische Ansicht erreichst du über Windows-Taste + R und appwiz.cpl. Sortiere nach Installationsdatum, dann stehen die Mitbringsel direkt neben dem Hauptprogramm.
Zu entfernen sind iLivid selbst sowie alles, was am selben Tag dazukam, etwa Einträge mit Ask, Bandoo, Torch oder Search im Namen. Bei hartnäckigen Fällen hilft Programme unter Windows deinstallieren.

2. Erweiterungen und Einstellungen im Browser
Öffne chrome://extensions, about:addons oder edge://extensions und entferne alles Unbekannte. Danach Startseite, Seite beim Start und Standardsuchmaschine kontrollieren, wie es unter Browser-Einstellungen beschrieben ist. Fremde Suchmaschinen aus der Liste löschen, nicht nur abwählen.
Prüfe zusätzlich die Desktop-Verknüpfung: Rechtsklick, Eigenschaften, und im Feld Ziel darf hinter der EXE-Datei nichts stehen. Details dazu unter falsche Startseite durch manipulierte Verknüpfung.
3. AdwCleaner und Malwarebytes
Der kostenlose AdwCleaner findet die Reste, die eine normale Deinstallation liegen lässt, also Registry-Einträge, Dienste und Browser-Richtlinien. Anschließend ein Suchlauf mit der kostenlosen Version von Malwarebytes, falls sich noch mehr eingenistet hat.

Zum Schluss das Zurücksetzen des Browsers. Lesezeichen und Passwörter bleiben erhalten. Wichtig ist die Reihenfolge, ein Reset vor der Reinigung wird sofort wieder überschrieben.
Dasselbe Vorgehen gilt für alle verwandten Fälle. Eine Übersicht dazu steht unter ähnliche Such-Hijacker entfernen und im Bereich Viren und Malware entfernen.
Häufige Fragen
War iLivid ein Virus?
Nein. Virenscanner führten das Setup als PUP, also als potenziell unerwünschtes Programm. Es zerstörte keine Daten, brachte aber ungefragt Software mit, die Browsereinstellungen veränderte.
Kann ich iLivid noch herunterladen?
Nein, das Angebot existiert nicht mehr, ilivid.com ist offline. Was heute unter diesem Namen angeboten wird, stammt nicht vom ursprünglichen Anbieter. Finger weg davon.
Gab es iLivid auch für den Mac?
Es gab eine Mac-Fassung, die dieselben Fragen aufwarf. Auch sie wird nicht mehr angeboten. Reste entfernst du auf dem Mac über den Programme-Ordner, die Anmeldeobjekte und die Profile in den Systemeinstellungen.
Warum ist Ask.com nach dem Entfernen noch Startseite?
Weil die Einstellung im Browser bleibt, auch wenn das Programm weg ist. Stelle Startseite und Suchmaschine von Hand zurück und lösche den fremden Eintrag aus der Suchmaschinenliste. Bleibt es dabei, hängt die Adresse vermutlich in der Verknüpfung.
Ist das Herunterladen von Videos erlaubt?
Das hängt von der Quelle ab. Das Urheberrecht lässt eine Privatkopie in engen Grenzen zu (§ 53 UrhG), aber nur, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Bei Portalen mit aktuellen Kinofilmen wird genau das regelmäßig angenommen. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung.
